Politik

Gericht: Sudans Staatschef Baschir darf Südafrika nicht verlassen

GDN - Der sudanesische Präsident Omar al-Baschir darf Südafrika vorerst nicht verlassen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Pretoria am Sonntag.
Zuvor hatte der Internationale Strafgerichtshof Südafrika aufgefordert, Baschir, gegen den zwei Haftbefehle vorliegen, festzunehmen. Bis zu einer Entscheidung über dieses Ersuchen dürfe der sudanesische Präsident nicht ausreisen, so das Gericht in Pretoria, das auf Initiative einer Menschenrechtsorganisation aktiv wurde. Baschir war am Samstagabend zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg gereist. Dem sudanesischen Präsidenten werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vorgeworfen. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die südafrikanischen Behörden Baschir festnehmen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.