Politik

Justizministerium: Neue Schlichtungsstelle für Verbraucher

GDN - Verbraucher sollen sich künftig mit allen finanziellen Problemen an eine Schlichtungsstelle wenden können: Ein entsprechendes Gesetz will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen und damit eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. "Heute verschenken die Kunden viel Geld, weil sie den Aufwand scheuen und nicht vor Gericht gehen, obwohl sie gute Karten hätten zu gewinnen", sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, dem "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe).
Schlichtungsstellen gibt es bereits für Versicherungen, Kreditinstitute, Verkehr oder Energie. Im Telekommunikationsbereich und anderen Branchen können sich Kunden dagegen bislang nicht an eine Schiedsstelle wenden. Das will das neue Gesetz ändern. Wo branchenspezifische Schiedsstellen fehlen, soll es künftig eine Auffangschlichtungsstelle geben. Die Kosten trägt die Wirtschaft. Den Unternehmen drohen - gestaffelt nach dem Streitwert - Kosten von bis zu 380 Euro pro Schlichtungsfall, sehr zum Missfallen der Unternehmen. "Es ist inakzeptabel, die Kosten für die Schlichtung ausschließlich der Wirtschaft aufzubürden", sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Stephan Wernicke, der Zeitung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.