Politik
Psychisch kranke Straftäter: Vorschriften sollen reformiert werden
GDN -
Bund und Länder wollen die Vorschriften für psychisch kranke Straftäter reformieren. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) erläuterte in einem Gespräch mit der F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) einen Reformvorschlag, den eine Arbeitsgruppe vorgelegt habe.
Dieser sehe strengere Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor, insbesondere wenn die Taten nicht schwerwiegend seien. Die Überprüfungsfristen sollen verkürzt und die Anforderungen an die Gutachten erhöht werden. Es solle mehr Vertrauen in den Umgang mit psychisch kranken Straftätern geschaffen werden, sagte Bausback der F.A.Z. Es sei der Eindruck entstanden, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Art "Black Box" sei, zu der die Öffentlichkeit keinen Zugang habe. Bausback verwies darauf, dass die Unterbringung keine Strafe sei. Sie verfolge ausschließlich präventive Zwecke, nämlich den Schutz der Allgemeinheit vor psychisch kranken Tätern, die für ihr Handeln nicht oder nur eingeschränkt verantwortlich gemacht werden könnten. Bausback sagte der F.A.Z, es gehe um eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten des Täters und den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft.
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