Politik
Urteil: Reisepass darf bei Terrorismusverdacht entzogen werden
Der Reisepass könne einem Verdächtigen abgenommen werden, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung der Interessen Deutschlands gebe. Die Gefährdungseinschätzung der zuständigen Behörde müsse nicht auf eindeutigen Beweisen beruhen, sondern nachvollziehbar und in einem Gerichtsverfahren überprüfbar sein. Geklagt hatte ein 28-Jähriger, dem die Stadt Bonn im Juni 2013 seinen deutschen Reisepass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf Deutschland beschränkt hatte. Der Mann wurde vom Verfassungsschutz verdächtigt, der islamistisch-dschihadistischen Szene anzugehören und eine Ausreise nach Syrien zu planen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
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