Politik
EU-Staaten verpflichten sich zu gegenseitiger militärischer Hilfe
Danach kann künftig jedes Mitgliedsland bei Terroranschlägen oder Katastrophen beim EU-Ratsvorsitz den Beistand der anderen EU-Länder einfordern, wenn die eigenen Mittel zur Bewältigung der Krise nicht ausreichen. Angefordert werden können demnach auch "militärische Fähigkeiten", die "über Vorkehrungen des Katastrophenschutzes hinausgehen".
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