Politik
EU-Kommission: Keine Sozialhilfe für alle EU-Bürger gefordert
Diese seien "natürlich komplett falsch". Das EU-Recht würde Deutschland nicht zu Zahlungen an wirtschaftlich inaktive Bürger während der ersten drei Aufenthaltsmonate verpflichten. "Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer, ein direktes Familienmitglied sein oder dauerhaft wohnhaft in dem Land sein", so die Sprecherin. Zuvor war berichtet worden, dass die EU-Kommission in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Vereinbarkeit einer zentraler Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen mit dem EU-Recht infrage gestellt hatte.
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