Politik

Attac-Urteil: Steuergewerkschaft rechnet mit juristischem Nachspiel

Justicia
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Nach Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, könnte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ein weiteres juristisches Nachspiel haben. "Ich gehe davon aus, dass der Streit am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird", sagte Eigenthaler dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
Die Organisation könne sich mit einer Verfassungsbeschwerde an Karlsruhe wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehe. "Gelänge es Attac, glaubhaft zu machen, dass wirtschaftsnahe Vereine und Stiftungen eher durchkommen, wäre das sicher etwas, wo das Gericht aufhorchen würde", so der Gewerkschaftsvorsitzende weiter. Befürchtungen, wonach wegen des Attac-Urteils der Status der Gemeinnützigkeit Tausender Vereine und Stiftungen bedroht sein könnte, teilt Eigenthaler nicht. Das Urteil des Bundesfinanzhofs stelle "keine Verschärfung der Rechtslage, sondern nur eine Klarstellung" dar. Ein Politikverbot für gemeinnützige Vereine beinhalte es nicht. Aber politisches Handeln müsse sich innerhalb eines vom Gesetzgeber definierten Vereinszwecks abspielen, etwa Umweltschutz, Verbraucherschutz oder auch Sport. "Gemeinnützige Umweltverbände dürfen sich deshalb zur Umweltpolitik äußern und auch Aktionen durchführen", so der Steuergewerkschafter. Ein "allgemeinpolitisches" Handeln außerhalb der definierten Zwecke sei hingegen "schädlich". Gleichwohl seien gesetzgeberische Anpassungen möglich. Der Bundestag als Gesetzgeber sei "frei darin, neue förderungswürdige Gebiete zu definieren", sagte Eigenthaler dem "Handelsblatt". Als Beispiele nannte er den Bereich Inklusion und die Integration von Zuwanderern. Vor einer Öffnung in den "allgemeinpolitischen Sektor" warnte der Gewerkschafter hingegen. "Das ist bei manchen vielleicht gut gemeint, würde aber auch radikalen und dubiosen Vereinen Tür und Tor öffnen und ihnen Steuerprivilegien verschaffen", sagte er. Zudem könne es nicht sein, dass Parteien "schärfer angefasst" würden als Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dies verbiete schon das Grundgesetz, das den Parteien einen besonderen Status bei der politischen Willensbildung einräume, so Eigenthaler weiter.
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