Finanzen

ZEW-Studie: Hotelbuchungsportale bestrafen Anbieter

ZEW
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Hotelbuchungsportale wie Booking.com und Expedia bestrafen laut einer aktuellen Studie Anbieter von Unterkünften, wenn diese ihre Zimmer auf einer anderen Webseite billiger anbieten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, über die das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Wenn Anbieter von Unterkünften ihre Zimmer irgendwo anders, zum Beispiel auf ihrer eigenen Homepage oder einem anderen Buchungsportal, billiger anbieten, würden sie demnach in den Suchergebnissen der Hotelbuchungsportale heruntergestuft. Der Verbraucher werde darüber nicht informiert, berichtet die Zeitung weiter. Der Effekt könnte ähnlich sein wie bei der sogenannten Bestpreisklausel, die das Bundeskartellamt dem Portalbetreiber Booking.com im Jahr 2015 untersagt hatte. "Plattformen können durch die Disziplinierung der Hotels deren Preisgestaltung über Vertriebskanäle hinweg ähnlich einer Preisparitätsklausel beeinflussen", sagte Reinhold Kesler, einer der Autoren der ZEW-Studie dem "Handelsblatt". Eine Studie der New York University zeige, dass sich die Nutzer bei der Entscheidung für eine Unterkunft stark auf das Ranking verlassen, ohne dabei selbst eine Gewichtung vorzunehmen. "Die Ranglisten der Buchungsportale sind intransparent", so Kesler weiter. Der Verbraucher bekomme den Eindruck, dass "die Anordnung der Suchergebnisse den typischen Bedürfnissen nach einem günstigen Preis bei hoher Qualität" entspreche. Für die Studie werteten die Wissenschaftler laut eigenen Angaben Suchergebnisse für 250 Städte weltweit von Booking.com, Expedia sowie der Reisesuchmaschine Kayak im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Januar 2017 aus. Sie verglichen die Preise derselben Hotelzimmerangebote auf verschiedenen Onlinekanälen von mehr als 18.000 Hotels. Laut der Analyse sei jedes vierte Angebot eines Hotelbuchungsportals auf der hoteleigenen Webseite günstiger zu haben.
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