Technik

Drogenbeauftragte beklagt Tatenlosigkeit beim Online-Glücksspiel

Computer-Nutzer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), wirft den Bundesländern vor, nichts gegen illegales Glückspiel im Internet zu unternehmen und damit die Spielsucht sowie den Betrug zu fördern. "Im Moment ist das Online-Glücksspiel in Deutschland verboten – und doch wird im Netz wie verrückt gespielt, ohne dass irgendjemand etwas dagegen tut. So darf das nicht bleiben", sagte Mortler dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben).
"Wir brauchen Regeln für das Online-Glücksspiel, die eine Grenze zwischen halbwegs sauberem Spiel und den vielen in jeder Hinsicht windigen Angeboten klar und transparent ziehen", forderte sie. Zuständig seien die Länder, die sich endlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen müssten, verlangte die CSU-Politikerin. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung könne sie nur die Missstände benennen und an die Länder appellieren, auf einander zuzugehen. "Beim Thema Glücksspiel liegt vieles im Argen", betonte Mortler. Mortler will außerdem die Hersteller von Spielautomaten und das Hotel- und Gaststättengewerbe dazu bringen, den Spielerschutz rasch zu verbessern. Ziel sei der Abschluss einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft bis zum Frühjahr, kündigte die CSU-Politkerin an. So müssten zum Beispiel die Geldspielgeräte so gesichert sein, dass niemand ohne Alterskontrolle losspielen könne. Zudem müssten überall dort, wo Spielautomat stehen, vernünftige Informationen zu Hilfsangeboten für Spielsüchtige ausliegen. "Und natürlich ist es auch die Aufgabe der Wirte, problematische Spieler zu erkennen und anzusprechen", sagte sie. "Eine klare, geordnete Situation vor Ort kann nur im Interesse der Betreiber und Anbieter gleichermaßen sein. Wer will denn freiwillig in der Schmuddelecke stehen?", so die Drogenbeauftragte.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.