Gesundheit

FDP macht Druck bei Abschaffung von Werbeverbot für Abtreibungen

FDP-Logo
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die FDP im Bundestag fordert die SPD auf, sich im Streit mit der Union um die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen auf die Seite der Opposition zu schlagen. "Die Mehrheit im Bundestag will den Paragrafen ändern oder abschaffen. Die SPD muss jetzt konsequent sein und die Abstimmung freigeben", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
"Seit einem Jahr verhindern Union und SPD eine Verbesserung beim Paragrafen 219a. Nicht nur für die betroffenen Frauen ist das ein Trauerspiel." Laut eines Berichts der Funke-Zeitungen haben Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer bereits einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Aus Rücksicht auf den CDU-Parteitag wurde dieser bislang nicht öffentlich gemacht, so die Zeitungen. Eine mögliche Lösung könnte sein, das Gesetz nicht anzufassen, aber Ärzten in der Beratungspraxis betroffener Frauen mehr Spielraum zu geben. Die katholische CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer gilt beim 219a als Hardlinerin. "Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht so behandelt werden wie ganz normale medizinische Eingriffe. Das passt nicht zu einer Partei mit dem ‘C’ im Namen", sagte sie in Hamburg. Die SPD-Chefin Andrea Nahles steht beim 219a in den eigenen Reihen unter Druck. Sie hatte der Partei versprochen, bis zum Herbst eine Lösung mit der Union zu finden. Jetzt ist bald Weihnachten. Gibt es keine Bewegung in der Koalition, wollen mehrere Abgeordnete am Dienstag in der SPD-Fraktionssitzung beantragen, die Abstimmung im Bundestag zur Streichung des 219a als Gewisssensentscheidung freizugeben. Das Thema soll am Mittwoch auch beim ersten Treffen der Koalitionsspitzen mit Kramp-Karrenbauer aufgerufen werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.