Technik

Digitalpakt: Bund zahlt pro Schule 25.000 Euro für Tablets

Frau mit Tablet
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Einzelne Schulen sollen bis zu 25.000 Euro für Laptops oder Tablets erhalten. Das geht aus dem Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern hervor, über den das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.
Die Geräte sollen "technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig" sein und "schulgebunden" bleiben - Geräte für jeden einzelnen Schüler seien demnach offenbar nicht geplant, berichtet die Zeitung weiter. Die Anschaffung von Smartphones sei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Pakt soll am 6. Dezember unterschrieben werden. Nicht bezahlen wolle der Bund danach allerdings die digitale Anbindung durch Glasfaseranschlüsse, sondern nur die nötigen Netze innerhalb der Gebäude, berichtet die Zeitung. Die Länder hingegen pochten darauf, auch diese zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung der Schulen in den Pakt aufzunehmen. Insgesamt stelle der Bund über fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung - die Länder müssten zehn Prozent zuschießen, berichtet die Zeitung weiter. Verteilt werden die Mittel nach dem "Königssteiner Schlüssel": Demnach entfielen auf das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen 1,05 Milliarden Euro, auf Bayern 777 Millionen und auf Baden-Württemberg 650 Millionen. Das bevölkerungsärmste Land Bremen erhalte 47 Millionen Euro, berichtet das "Handelsblatt". Neben Endgeräten ist die gesamte Dateninfrastruktur – WLAN, Plattformen, Portale, Schulserver – förderfähig, genauso wie landesweite Einrichtungen wie die zur Lehrerbildung. Fünf Prozent des Geldes sollen die Länder für solche landesweiten Investitionen ausgeben. Nicht förderfähig seien laufende Kosten der Verwaltung sowie Kosten für den IT-Support, den Betrieb und die Wartung der neuen IT-Infrastruktur, berichtet die Zeitung weiter. Ebenfalls bis zu fünf Prozent - also 250 Millionen Euro - dürften in länderübergreifende Projekte fließen: Die Länder könnten sich also zusammentun, um gemeinsam sinnvollere und günstigere Konzepte zu entwickeln - müssen aber nicht. Ihre "Zuständigkeiten für das Bildungswesen bleiben unberührt", heiße es explizit.
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