Politik

Städte und Gemeinden loben Offensive gegen EU-Kindergeldbetrug

Mutter mit zwei Kindern
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden bewerten die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), härter gegen Leistungsmissbrauch von EU-Bürgern beim Kindergeldbezug vorzugehen, als einen längst überfälligen Schritt. "Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und muss effektiv geahndet werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebund, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
Dazu müsse allerdings das notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden sollte besser werden. "Unabhängig davon sehen wir die Bundesregierung gefordert, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an deren Lebenshaltungskosten vor Ort angepasst wird", betonte Landsberg. "Es ist Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die erforderliche EU-Mehrheit für die Änderung der Rechtsgrundlage für das Kindergeld geschaffen wird." Positive Bewertungen für die Ankündigung von Scholz, dass die Familienkassen künftig bei Verdachtsfällen die Auszahlung von Kindergeld an EU-Ausländer vorläufig aussetzen sowie in den ersten drei Monaten an den Nachweis von Arbeit koppeln können, kommen auch vom Deutschen Städtetag. Dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte den Funke-Zeitungen, das geplante Gesetz sei ein gutes Instrument: "Eine Zusammenarbeit zwischen Zoll und Familienkassen begrüßen wir, zusätzliche Befugnisse für den Zoll sind hilfreich." Dedy wies daraufhin, dass die allermeisten EU-Bürger, die in Deutschland lebten und arbeiteten, für ihre Kinder völlig rechtmäßig Kindergeld bezögen. "Doch es gibt in diesem Bereich auch Fälle von Missbrauch, der bekämpft werden muss. Davon sind einige Städte besonders betroffen. Gerade für sie ist der Gesetzentwurf ein positives Signal."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.