Politik

Altmaier plant Milliarden-Entlastungsprogramm für Unternehmen

Peter Altmaier
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die Unternehmen in Deutschland jährlich um 20 Milliarden Euro entlasten. Das geht aus einem "Steuerpolitischen Zehn-Punkte-Aktionsprogramm" des Wirtschaftsministeriums hervor, über welches das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.
Kernelement ist die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Dadurch soll laut dem Papier "auch für Unternehmen die internationale Attraktivität des Standortes Deutschland verbessert werden". Hintergrund für diese Überlegung ist, dass die nach den Koalitionsbeschlüssen noch verbleibenden Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag in Höhe von zehn Milliarden Euro zu 60 Prozent von der Wirtschaft und davon zum Großteil von Personengesellschaften getragen werden. Der Wirtschaftsminister fordert auch eine "marktnähere Verzinsung im Steuerrecht". Der Zinssatz für Steuernachzahlungen soll danach von sechs auf drei Prozent gesenkt werden. Die hohe Verzinsung ist seit Beginn der Niedrigzinsphase bei den Steuerzahlern auf besonderes Unverständnis gestoßen. Für den Mittelstand sieht das Konzept weitere Erleichterungen vor. So soll die steuerliche Belastung bei einbehaltenen Gewinnen reduziert werden. Zudem will Altmaier die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer attraktiver machen. Das bedeutet, dass die Unternehmen ihre Gewerbesteuerzahlungen steuerlich berücksichtigen können. Laut dem Papier soll es statt des bisher 3,7-fachen Messbetrags künftig der vierfache Messbetrag sein. Das Wirtschaftsministerium zeigt sich davon überzeugt, "dass dieses Aktionsprogramm bei vollständiger Umsetzung die Unternehmen um 20 Milliarden Euro entlasten wird". Zu dem Konzept wurden bereits Stellungnahmen von Verbänden eingeholt. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium sagte auf Anfrage des "Handelsblatts", dass das Papier noch nicht vom Minister freigegeben sei. Im Ministerium hieß es auf der Leitungsebene allerdings, dass eine Unternehmenssteuerform schon längst überfällig sei.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.