Politik

Regierung bereitet zehntes Gesetz zur Änderung des SGB II vor.

SGB 2 Reform


(Quelle: Pixabay CC0 )
GDN -
Vor dreizehn Jahren wurde das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, kurz Hartz IV genannt eingeführt, und bis jetzt bereits neun Mal geändert.
Wie kein anderes Gesetz greift dieses in das Leben von Millionen von Menschen ein.
Durch dieses Gesetz werden Erwerbslose gezwungen sich werktäglich im ortsnahen Bereich aufzuhalten, Ortsabwesenheiten zu beantragen, jede Tätigkeit anzunehmen die den Leistungsbezug mindert, und alle Unterlagen zu beschaffen von denen die Jobcenter meinen, dass sie sie benötigen.

Jochem Visser, Mitglied im SprecherInnerat der BAG Hartz IV und Mitglied des Parteivorstands der Partei DIE LINKE meint dazu: “Mit der Einführung von Hartz IV wurde der größte soziale Kahlschlag in der Geschichte Deutschlands eingeleitet. Die ständigen Verschärfungen der Gesetzgebung haben dazu geführt, dass die Angst in dieses System zu geraten inzwischen weite Teile der Mittelschicht erreicht hat.“

In der zehnten Änderung des SGB II geht es vordergründig darum Langzeiterwerbslose zu fördern.
Dies will man darüber erreichen, dass man den Unternehmen über mehrere Jahre Lohnzuschüsse zahlt.
Ganz neu ist diese Idee nicht, denn auch bis jetzt konnten diese Zuschüsse gezahlt werden.
Was jedoch neu ist, ist die Höhe und Dauer der Zuschüsse.
So sollen bei Erwerbslosen die länger als sechs Jahre erwerbslos sind in den ersten beiden Jahren 100%, und in den drei weiteren Jahren der Förderung jeweils 10% weniger, Zuschüsse gezahlt werden.
Dass das Ganze vorher schon nicht geklappt hat um Erwerbslose dauerhaft in eine Beschäftigung zu bringen, hat die Regierung anscheinend nicht mitbekommen.
Die meisten Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Auslaufen der Förderung wieder beendet, und die Unternehmen haben neue “förderungswürdige“ Erwerbslose eingestellt um sich ihre Arbeitskräfte finanzieren zu lassen.

Liest man das “kleingedruckte“ im neune Gesetz sieht man sehr schnell, dass hier nur Billigstarbeitsplätze geschaffen werden sollen, da die “Förderung“ auf den Mindestlohn begrenzt ist, und das Mindestlohngesetz für diese “Sonderarbeitsverhältnisse“ nicht gilt.
Zudem ist dort zu lesen, dass Erwerbslose einem Arbeitgeber “zugewiesen“ werden können.
Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnerat der BAG Hartz IV meint dazu: “Mit diesem Gesetz werden Erwerbslose in Arbeitsstellen gepresst die nicht mal mit dem Mindestlohn bezahlt werden müssen. Ich schätze mal, dass das Einzige was Erwerbslose noch vorm Arbeitslager rettet die Tatsache ist, dass der Unterhalt der Lager zu teuer ist und man mit diesem Gesetz eine preiswertere Alternative gefunden hat.“

Als weiterer “Leckerbissen“ kann ein Unternehmen seine über diese Maßnahme geförderten Mitarbeiter in andere Unternehmen zu einem betrieblichen Praktikum entsenden und die “Kosten“ die dadurch entstehen bis zu 1000,- Euro je “Weiterbildung“ geltend machen.

Wenn so die Förderung von Langzeiterwerbslosen aussehen soll, dann gute Nacht.
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