Politik
Bundespolizei zählt monatlich rund 100 illegale Wiedereinreisen
Im Detail heißt es dazu, dass bei Grenzkontrollen in Deutschland seit Januar 2017 im Schnitt 100 Personen pro Monat festgestellt werden, "gegen die ein nationales und/oder schengenweites Einreiseverbot bestand". Die Personen wurden bereits abgeschoben, hatten deshalb ein Wiedereinreiseverbot und kamen nach Deutschland zurück. Sie dürfen an der Grenze nicht abgewiesen werden. Auf die Frage, ob ein Asylsuchender mit Einreisesperre kein Schutzgesuch mehr stellen dürfe, heißt es in der Antwort der Bundespolizei: "Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar."
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