Lokales

Grünen-Politikerin kritisiert Bewertung des Amoklaufs in München

Polizisten an einer Absperrung
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat die Bewertung des Serienmords am 22. Juli 2016 im Münchener Olympia-Einkaufszentrum als Amoklauf beklagt. "Es ist schon alarmierend, zu sehen, dass sich trotz all der Erfahrungen mit dem NSU-Desaster der Umgang mit rechtsextremen Taten im Grundsatz nicht geändert hat", sagte sie der "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe) mit Blick auf ein am Freitag in München veröffentlichtes Gutachten.
"Anders als beim Islamismus ist bei der Auswertung rechtsextremer Taten die Neigung groß, Tat und Täter von möglichen Netzwerken und den dahinter stehenden rassistischen Ideologien zu trennen." Dabei sei bekannt, dass der "einsame Wolf" auch im Islamismus zwar oft alleine handele, allerdings trotzdem nicht losgelöst sei von sozialen Kontexten. Beim Rechtsextremismus sei es nicht anders. "Rechtsterroristen haben es immer noch viel zu leicht in unserem Land", fügte Mihalic hinzu. "Das beunruhigt mich sehr." Die Münchner Staatsanwaltschaft und das bayerische Landeskriminalamt hatten in ihrem Abschlussbericht geschrieben: "Es ist nicht davon auszugehen, dass die Tat politisch motiviert war." Die Sozialwissenschaftler Christoph Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb schreiben hingegen in ihrem Gutachten, dass der vermeintliche Amoklauf in Wahrheit eine rechtsradikale Tat gewesen sei. So sei David S. mit seinen bekanntermaßen ausländerfeindlichen Ansichten zwar ein "einsamer Wolf" ohne Netzwerk gewesen. Er habe die Tat aber begangen, als sich der Terrorakt des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik jährte. Überhaupt habe er sie minutiös geplant und nicht etwa in seiner alten Schule um sich geschossen, wo er gemobbt worden sei, sondern im Olympia-Einkaufszentrum – auf Menschen, die allesamt einen Migrationshintergrund gehabt hätten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.