Finanzen

Verbraucherschützer begrüßen Länder-Vorstoß zu Musterklagen

Ausgaben des BGB in einer Bibliothek
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Forderung der Länderjustizminister nach einem Ende der Unions-Blockade gegen den Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt worden. "Mit ihrer Positionierung haben die Länder den Weg für den Gesetzgeber freigemacht, zügig eine Einführung der Musterfeststellungsklage zu diskutieren und vorzubereiten", sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem "Handelsblatt".
Hintergrund ist ein am Donnerstag veröffentlichter Beschluss der Justizminister der Länder bei ihrer Frühjahrskonferenz im pfälzischen Deidesheim. Darin wird der Gesetzentwurf von Maas ausdrücklich begrüßt und zugleich die Notwendigkeit betont, einen Konsens in der Frage herbeizuführen, der den Interessen möglichst aller Beteiligten gerecht werde. "Um die Diskussion voranzubringen, bitten die Länder die Bundesregierung, den Gesetzentwurf unverzüglich vorzulegen und sie bei der weiteren Diskussion intensiv zu beteiligen." SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte zuvor kritisiert, dass der Maas-Entwurf "seit Monaten vom Bundeskanzleramt blockiert" werde. VZBV-Chef Müller sagte dazu: "Wir brauchen dringend eine Musterfeststellungsklage." So könne für möglichst viele Verbraucher Rechtssicherheit geschaffen werden, ohne dass Ansprüche zu verjähren drohten. "Es darf nicht sein", so Müller, "dass nur die Verbraucher Recht bekommen, die genug Geld, Wissen und Ausdauer haben, um es selbst vor Gericht zu erstreiten." Ein Urteil in einem solchen Verfahren würde mindestens für alle Beteiligten gelten und ihnen so erlauben, den erlittenen Schaden in voller Höhe ersetzt zu bekommen, fügte der VZBV-Chef hinzu. Das neue Klageinstrument werde aber wohl leider für die Betroffenen des VW-Dieselskandals zu spät kommen, da die Legislaturperiode bald zu Ende gehe.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.