Politik

Bericht: EU-Kommission plant EU-weites Rückkehrrecht auf Vollzeit

EU-Kommission in Brüssel
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Nach dem Willen der Europäischen Kommission in Brüssel sollen Eltern künftig mindestens bis zum zwölften Lebensjahr ihrer Kinder EU-weit ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeitarbeit haben. Anschließend sollen sie nach der Teilzeitphase problemlos auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf einen neuen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der EU-Elternzeit-Richtlinie von 2010.
Die Kommission will die Pläne am kommenden Mittwoch im Rahmen einer umfangreichen Initiative zum "Aufbau einer europäischen Säule von sozialen Rechten" präsentieren. "Die Mitgliedstaaten sollen die notwendigen Maßnahmen unternehmen, um sicher zu stellen, dass Arbeitnehmer mit Kindern bis zu einem gewissen Alter, das mindestens bei zwölf Jahren liegen soll, und Betreuungspersonen, das Recht haben, flexible Arbeitsbedingungen zu Betreuungszwecken in Anspruch zu nehmen", heißt es in dem Gesetzesvorschlag der zuständigen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Die Regelung soll für alle Unternehmen gelten, unabhängig von der Betriebsgröße. "Falls die flexiblen Arbeitsvereinbarungen zeitlich begrenzt sind, soll der Arbeitnehmer am Ende des vereinbarten Zeitraums das Recht haben, zu seinen ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurückzukehren", heißt es weiter in dem Gesetzesvorschlag. Ziel der Maßnahme ist laut Kommission die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Vorschlag deckt sich in Teilen mit Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Eltern und anderen Beschäftigten ebenfalls nach der Teilzeitphase ein Rückkehrrecht auf Vollzeit einräumen will. Dies soll allerdings nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Das Vorhaben der Ministerin stößt bisher beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. Die EU-Kommission will zudem künftig stärker vergleichbar machen, wie sozial die Mitgliedsländer sind. Dafür sollen neben der Wirtschafts- und Finanzpolitik künftig auch Arbeitslosigkeit, Einkommensentwicklung, Armutsrisiko und soziale Ungleichheit beobachtet werden. Mit Hilfe von zwölf Indikatoren und einem Punktesystem soll im Rahmen eines Sozialrankings ("Scoreboard") für jeden Mitgliedsstaat bewertet werden, wie erfolgreich das jeweilige Land etwa dabei ist, Ungleichheit in der Gesellschaft abzubauen, Frauen zu fördern, Armut zu reduzieren und Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Ländervergleiche sollen veröffentlicht werden. Wie die Zeitung weiter berichtet, schlägt die EU-Kommission zudem einen Katalog von 20 sozialen Rechten in Europa vor, auf die sich die Behörde zusammen mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament einigen will. Zu diesen sozialen Rechten, die für jeden Unionsbürger gelten sollen, gehören beispielsweise "faire Löhne", ein Mindesteinkommen für jeden und eine "Gleichbehandlung von Männern und Frauen". EU-Sozialkommissarin Thyssen sagte dem Blatt: "Wir stellen sicher, dass das Fundament, auf dem ein stärker soziales europäisches Haus gebaut wird, solide für das 21. Jahrhundert ist." Es gehe nicht um eine "Transferunion", betonte die Kommissarin. "Es wird keine europäische Arbeitslosenversicherung oder Ähnliches eingeführt."
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