Politik

Datenschützer warnt vor Auslesen der Handydaten von Flüchtlingen

Flüchtlinge auf der Balkanroute
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Pläne der Bundesregierung, bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern auch den behördlichen Zugriff auf deren Handydaten zu ermöglichen, stoßen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf schwere Bedenken. Sie habe Zweifel, dass dieser massive Eingriff in Grundrechte verfassungsgemäß sei, warnte Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Bundestag, wie die Zeitungen der "Funke-Mediengruppe" unter Berufung auf das ihr vorliegende Schreiben berichten.
Auf den Mobiltelefonen der Flüchtlinge lägen eine Fülle teils höchst persönlicher Daten, auch unbeteiligte Kontaktpersonen würden durch die Auswertung erfasst - bis hin zu Rechtsanwälten, erklärte Voßhoff weiter. Andererseits ließen sich mit den Handydaten allenfalls Indizien für eine Identität sammeln. Die geplante Regelung sei damit unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes, kritisierte Voßhoff. Die Organisation "Pro Asyl" kritisierte in einem Schreiben an den Bundestag, der Gesetzentwurf schaffe den "gläsernen Flüchtling". Mit dem systematischen Auslesen der Handydaten ohne Grenze zum grundgesetzlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung "erfolgt ein Ausspähen, das verfassungswidrig ist." Nach den Plänen der Bundesregierung, über die derzeit der Bundestag berät, soll das Bundesamt für Migration den Zugriff auf die Handydaten von Asylbewerbern erhalten, um die Identität der Betroffenen zu klären. Das Bundesamt betont aber in einem Schreiben an den Bundestag, auf die Daten solle nur zugegriffen werden, wenn jemand keine gültigen Papiere besitze - dies ist nach früheren Angaben der Behörde bei 60 Prozent der Asylbewerber der Fall. Das Bundesamt verteidigte die Regierungspläne: Die Handydaten könnten schnell wichtige Hinweise zur Plausibilität von Angaben der Asylsuchenden geben, etwa mit Blick auf verwendete Sprachen oder die Geodaten von Fotos, heißt es in der den Funke-Zeitungen vorliegenden Stellungnahme.
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