Lokales

Neues Hambach-Gutachten: Zweifel am Braunkohle-Bedarf von RWE

RWE
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Wenige Tage, bevor die umstrittene Rodung des Hambacher Forstes durch den Energieriesen RWE eigentlich beginnen sollte, hat die Bundestagsfraktion der Grünen ein Gutachten vorgelegt, das den Sinn der geplanten Abholzung grundsätzlich infrage stellt. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, haben die Wissenschaftler berechnet, dass RWE für den Betrieb seiner Braunkohlekraftwerke nur noch rund 700 Millionen Tonnen Braunkohle benötigt – selbst wenn die letzten RWE-Kraftwerke erst im Jahr 2040 stillgelegt werden.
Das ist weniger als ein Drittel der Menge, die RWE nach dem Rahmenbetriebsplan, den die NRW-Landesregierung genehmigt hat, tatsächlich abbauen darf und will – insgesamt 2,3 Milliarden Tonnen. "Die Behauptung, dass die Kohle unter dem Hambacher Wald dringend gebraucht wird, hält der Realität damit schon jetzt nicht mehr stand", sagt Grünen-Energieexperte Oliver Krischer. Noch gravierender falle das Missverhältnis aus, wenn der Kohleausstieg, wie von den Grünen gefordert, auf das Jahr 2035 oder 2030 vorgezogen werde. Dann wären nur 436 Millionen Tonnen notwendig. Die Landesregierung und RWE müssten die Rodung des- halb stoppen und die Tagebaue drastisch verkleinern, fordern die Grünen zwei Tage vor einer Großdemo von Umwelt- und Klimaschützern im Braunkohlerevier. Das Gutachten des Saarbrücker Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme basiert auf Ausstiegsszenarien, wie sie auch in der Kohlekommission der Bundesregierung diskutiert werden. Danach würden die drei modernsten RWE-Braunkohlekraftwerke noch bis zum Jahr 2040 am Netz bleiben. Ältere Meiler sollen in mehreren Schritten (2020 und 2025) ab geschaltet oder in eine Sicherheitsreserve überführt werden. Selbst diese Variante wird von RWE bislang abgelehnt. Vorerst darf RWE aber ohnehin nicht wie geplant mit der Rodung starten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am Freitag mit einem Eilbeschluss, dass erst über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 entschieden werden muss.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.