Finanzen

Zahl der Zwangsräumungen leicht gesunken

Polizei
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Zahl der Zwangsräumungen von Wohnungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. 2017 hat es 53.632 Räumungsaufträge an Gerichtsvollzieher gegeben.
Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sabine Zimmermann (Linke), hervor, über die die "Passauer Neue Presse" berichtet (PNP-Montagsausgabe). 2016 waren es noch 60.321 Zwangsräumungen gewesen. Die Sozialexpertin der Linksfraktion im Bundestag sprach sich für ein Verbot solcher Räumungen aus, wenn dies dazu führe, dass Betroffene danach ohne Wohnung seien. "Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit müssen verboten werden", sagte sie zur PNP. Die Durchsetzung solcher Vollstreckungsverfahren sei auch "ein Instrument zur Durchsetzung von Mietsteigerungen und Gewinnmaximierung am Wohnungsmarkt, auf Kosten der Mieterinnen und Mieter", erklärte Zimmermann. "Wir brauchen dringend eine soziale Wohnungspolitik", erklärte sie. Die Kombination von immer weniger bezahlbaren Wohnungen mit einer verfestigten und steigenden Einkommensarmut breiter Bevölkerungsschichten sei in vielen Fällen der Grund, weshalb Menschen keine Wohnung bekommen oder sie verlieren würden. "Der soziale Wohnungsbau muss deutlich ausgeweitet werden, um den Bedarf an erschwinglichem Wohnraum zu decken. Die Mietpreisbremse wirkt nicht und bedarf dringender Verbesserungen", sagte die Linken-Politikerin. In der Statistik der Bundesregierung wird nicht zwischen Räumungen von Wohnungen und Geschäftsräumen unterschieden. Die meisten Vollstreckungsaufträge hat es 2017 mit 16.103 erwartungsgemäß auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegeben. Danach folgten Baden-Württemberg mit 5.965 und dann aber gleich Berlin mit 5.143 Räumungen. In Niedersachsen waren es 4.495 und in Sachsen 3.427 Zwangsräumungen. In Bayern werden laut Bundesjustizministerium keine Zahlen mehr erhoben.
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