Technik

Rufe nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Computerkriminalität

Computer-Nutzer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Vize-Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), hat sich ergänzend zur Vorratsdatenspeicherung für eine Stärkung der Justiz ausgesprochen. Nötig sei mehr technische Expertise für die Sicherung von Daten sowie deutlich mehr Auswertekapazitäten.
"Die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Computerkriminalität erscheint mir deshalb sinnvoll", sagte Hirte dem "Handelsblatt" (Samstagausgabe). "Das erfordert natürlich auch für diese Aufgabe besonders qualifizierte Polizeibeamte und Staatsanwälte." Bei Anwendung der Vorratsdatenspeicherung müssten die Ermittlungsbehörden schnell auf Daten zugreifen können, begründete Hirte seinen Vorstoß. "Es nützt nichts, wenn für Telekommunikationsunternehmen eine befristete Datenspeicherpflicht besteht, der Rechtsstaat aber mit der Auswertung nicht hinterherkommt und die benötigten Daten dann gelöscht werden." Skeptisch sieht Hirte eine europäische Regelung für die Vorratsdatenspeicherung. "Wir können nicht darauf warten, bis Brüssel jedes Detail in einem langwierigen Verfahren geklärt hat und in dieser Zeit unsere Sicherheitsbehörden im Dunklen tappen lassen", sagte er. "Deshalb ist es gut, dass wir schon ein Gesetz haben, das hoffentlich auch bald angewandt werden darf." Ähnlich äußerte sich der CDU-Geheimdienstexperte Patrick Sensburg. "Es kann nicht sein, dass schwere und schwerste Verbrechen nicht aufgeklärt werden, obwohl die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung gegeben sind", sagte Sensburg dem "Handelsblatt". Mit dem entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 2015 sei ein "kluger Ausgleich zwischen dem Recht auf eine digitale Privatsphäre und dem Schutz vor Verbrechen geschaffen" worden. "Gerade der Bereich der Kinderpornographie im Internet macht doch deutlich, dass wir hier keine rechtsfreien Räume dulden dürfen." Auch um Meinungsfreiheit gehe es dabei nicht. "Niemand wird schließlich behaupten, dass Kinderpornographie oder Waffenhandel im Internet unter die Meinungsfreiheit fallen." Daher seien Mindestspeicherfristen ein "verhältnismäßiges Mittel, um Täter schwerster Delikte zu überführen".
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