Technik

FDP klagt gegen Staatstrojaner

Bundesverfassungsgericht
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die FDP will beim Bundesverfassungsgericht gegen sogenannte "Staatstrojaner" klagen. Die Überwachung von Computern und Smartphones sei "ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, den Funke-Zeitungen.
Buschmann kritisierte, "die Große Koalition hat es nicht vermocht, mit ihrer Regelung der Online-Durchsuchung die Grenzen der Verfassung einzuhalten. Vielmehr hat sie sie bewusst überschritten". Offen ist, welcher FDP-Abgeordneter nach Karlsruhe ziehen wird, Buschmann selbst oder Parteichef Christian Lindner. Bestärkt fühlt sich die FDP durch ein rund 150 Seiten langes Gutachten des Kölner Rechtsgelehrten Nikolaos Gazeas. "Der nächste Schritt ist eine Verfassungsbeschwerde, die wir als Freie Demokraten jetzt in Angriff nehmen", kündigte Buschmann an. Laut Gutachten geht der Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme - das so genannte IT-Grundrecht - bei der Online-Durchsuchung noch tiefer als bei der Wohnraumüberwachung. Der Einsatz von so genannten Staatstrojanern durch das Bundeskriminalamt sei unverhältnismäßig und zu unbestimmt. Die FDP erwartet, dass das Karlsruher Verfassungsgericht die bisherigen rechtsstaatlichen Vorgaben anpassen wird. Seit seiner letzten Entscheidung aus dem Jahr 2008 habe sich das Nutzerverhalten der Bürger "essentiell verändert", so Gutachter Gazeaas. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Oktober 2007 war beispielsweise das iPhone in Deutschland noch nicht eingeführt. Smartphones aber hätten seither das Verhältnis des Menschen zu informationstechnischen Systemen gravierend verändert. Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatstrojaners hatte am Montag bereits eine Gruppe um die Journalisten Can Dündar und Hajo Seppelt sowie den Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz ebenfalls eine Beschwerde in Karlsruhe angekündigt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.