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Verkehrsminister erklärt Reform der Autobahnverwaltung zur Chefsache

Autobahn
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Angesichts der Verzögerungen bei der Zentralisierung der Autobahnverwaltung will sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) persönlich einschalten. "Es gibt Beratungsbedarf", sagte Scheuer dem "Handelsblatt".
"Deshalb führen wir jetzt in der Sommerpause einen Dialogprozess mit den Beteiligten durch." Entgegen der Erwartung des Ministeriums haben der Verkehrs- sowie der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Gesellschaftervertrag zur Gründung einer neuen Bundesautobahngesellschaft in dieser Woche nicht zugestimmt. Sie soll künftig anstelle der Bundesländer die 13.000 Kilometer Autobahnen in Eigenregie verwalten. Bedenken hatten vor allem Gewerkschaften und Personalräte der bundesweit 11.000 Beschäftigten vorgebracht. So würden "die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat" nicht berücksichtigt, sagte Bundesvorstand Wolfgang Pieper dem "Handelsblatt". Ebenso werde die Tarifautonomie nicht gewahrt. "Seit Verabschiedung des Gesetzespakets zur Infrastrukturgesellschaft des Bundes im August letzten Jahres drängen wir auf die Aufnahme der im Gesetz vorgesehenen Tarifverhandlungen zur Überleitung und zu den Arbeits- und Bezahlungsbedingungen der betroffenen Beschäftigten der Länder", sagte Pieper. Entsprechend herrsche große Verunsicherung bei den Beschäftigten, die nicht wüssten, ob und zu welchen Bedingungen sie von den Landesverwaltungen zum Bund wechseln können oder sollen. "Damit könnte der ehrgeizige Zeitplan, ab 2021 arbeitsfähig zu sein, in Gefahr geraten." Verkehrsminister Scheuer sagte nun dem "Handelsblatt": "Wir wollen, dass die große Reform gelingt und die Mitarbeiter zufrieden sind." Sofern die Gespräche erfolgreich verlaufen, soll der Gesellschaftervertrag in Sondersitzungen der Ausschüsse Anfang September beschlossen werden. Danach könnte die "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" gegründet werden. Laut Gesetz muss dies acht Wochen nach Beschluss des Bundeshaushalts 2018 geschehen, also spätestens im September.
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