Vermischtes

Schulungen sind Pflicht

Betriebsratsarbeit


Volle Konzentration auf die Arbeit (Quelle: Hartmut Butt)
GDN - Die Betriebsratswahlen in den Unternehmen sind abgeschlossen, die Vertreter für das Gremium gewählt. Nach der konstituierenden Sitzung und der Vergabe der Ämter geht es an die Arbeit. 2022 stehen die nächsten Wahlen an.
Neue Mitglieder stellen im Alltag schnell fest, dass sie viele Themen beherrschen müssen, mit denen sie sich vor der Wahl noch nicht beschäftigt haben. Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz/Unfallverhütung sind nur drei neue Themenfelder. Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben sind Schulungen hilfreich. Jedes Betriebsratsmitglied ist verpflichtet, sich durch Seminare fortzubilden. Wer sich weigert, an Schulungen teilzunehmen, begeht eine schwere Pflichtverletzung (§ 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz). Die Betriebsratsmitglieder sind vollständig von den Kosten befreit, die der Arbeitgeber zu tragen hat.
Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet zwei Gruppen von Schulungen. In der einen werden die erforderlichen Kenntnisse und in der anderen geeignete Kenntnisse erworben. Erforderliche Kenntnisse sind die, die ein Betriebsratsmitglied benötigt, um seine gegenwärtigen und in naher Zukunft liegenden Aufgaben sach- und fachgerecht ausüben zu können. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Grund- und Spezialkenntnissen. Es gibt keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen und Seminaren.
Jedes Betriebsratsmitglied hat während seiner Amtszeit auch Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung für die Dauer von drei Wochen, um an Schulungen teilzunehmen, die für die Betriebsratsarbeit als geeignet angesehen werden. Es handelt sich um Kenntnisse, die im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit stehen, dieser im weiten Sinne dienlich und förderlich sind. In Fachkreisen wird häufig von Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder gesprochen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nur freistellen, die Kosten für die Maßnahme trägt das Betriebsratsmitglied ebenso wie Übernachtungskosten und Seminargebühren.
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