Gesundheit

Kassen-Spitzenverband rechnet mit stabilen Beiträgen

Rollstühle im Krankenhaus
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geht davon aus, dass der Beitragssatz trotz der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mehrausgaben in Milliardenhöhe in diesem und dem kommenden Jahr gehalten oder sogar gesenkt werden kann. Vorstandschefin Doris Pfeiffer sagte der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe): "Wenn die Konjunktur tatsächlich so gut weiter läuft, wie derzeit prognostiziert, kann man davon ausgehen, dass die Beiträge dieses Jahr im Durchschnitt stabil bleiben. Und angesichts der zu erwartenden Rahmenbedingungen bin ich optimistisch, dass dies auch 2019 so bleiben kann."
Da Union und SPD vereinbart hätten, dass ab 2019 der Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern bezahlt werde, könne es dann sogar für viele gesetzlich Versicherte zu einer Entlastung kommen, so Pfeiffer. Derzeit beträgt der Beitragssatz im Schnitt 15,6 Prozent, davon zahlen die Arbeitgeber 7,3 und die Arbeitnehmer 8,3 Prozent. Durch die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags könnte es 2019 zu einer Absenkung des Arbeitnehmeranteils auf 7,8 Prozent kommen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem 8000 zusätzliche Pflegestellen, mehr Geld für Landärzte und eine Entlastung bei den Zuzahlungen für Zahnersatz angekündigt. Pfeiffer forderte zudem die große Koalition auf, die hohen Datenschutz-Anforderungen der elektronischen Gesundheitskarte zu ändern. Bisher dürften die Versicherten ihre auf der Karte gespeicherten Daten und die geplante Patientenakte nur einsehen, wenn gleichzeitig ein Arzt den Zugang freigebe, sagte Pfeiffer. Ursprünglich habe der Gesetzgeber damit verhindern wollen, dass ein Arbeitgeber einen Beschäftigen zwinge, ihm seine Akte zu zeigen. "Das halten wir für ein unrealistisches Szenario", sagte Pfeiffer. "Wir wollen erreichen, dass die Versicherten jederzeit über eine App an ihre Patientenakte kommen, ohne dass die Gesundheitskarte extra eingelesen wird und ein Arzt notwendig ist", betonte sie. "Der Versicherte muss immer Herr über seine Daten sein."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.